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Bio-Lebensmittel

Das staatliche Bio-Siegel

Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem staatlichen Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das kleine sechseckige Zeichen mit dem Schriftzug "Bio" schafft Klarheit, Einheitlichkeit und Orientierung bei Bio- bzw. Öko-Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen: "Wo 'Bio' drauf steht, ist auch 'Bio' drin". Denn nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.

Kriterien für das Bio-Siegel
Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. In ihr ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:

Verbote:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger


Anforderungen:

  • Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
  • Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern


Mehr Informationen zum Bio-Siegel...
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Wir garantieren "Kein Einsatz von Gentechnik". Die Bio-Anbauverbände sowie die EG-Öko-Verordnung verbieten den Einsatz von Gentechnik. Wir setzen uns zusätzlich dafür ein, dass unsere Lebensmittel weder durch gentechnisch verändertes Saatgut und Pflanzen noch durch gentechnische Verfahren verunreinigt werden.