EU-Bio-Siegel

Bio ist Vertrauenssache

Bio-Produkte gehören zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. Nur Produkte, die kontrolliert biologisch erzeugt und verarbeitet werden, dürfen als Bio bezeichnet werden. Bio bedeutet artgerechte Tierhaltung, Landbau ohne Pestizide und Kunstdünger sowie Verzicht auf Gentechnik. Dies alles ist in der europaweit geltenden EG-Öko-Verordnung geregelt. Nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen dieser Verordnung einhalten, dürfen Bio-Produkte verkaufen. Und auch nur diese Produkte dürfen das blattförmige EU-Bio-Logo tragen. Seit Juli 2010 besteht für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel innerhalb der Europäischen Union Kennzeichnungspflicht mit dem Bio-Logo. Unverpackte Bio-Produkte, die aus der EU stammen oder importiert werden, können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das EU-Bio-Logo wird oft als "Euro-Blatt" beschrieben. Es symbolisiert den Zusammenschluss innerhalb Europas (die Sterne leiten sich von der europäischen Fahne ab) und die Natur (stilisierte Blattform und die Farbe Grün). Für die Umstellung der Verpackungen gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Sie werden deshalb das neue EU-Bio-Logo nicht sofort auf allen Bio-Produkten finden. Das staatliche Bio-Siegel, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern bestens bekannt ist, kann neben dem neuen EU-Bio-Logo weiter verwendet werden. Es genießt einen fast zehnjährigen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung.