FÜR DIE HELDINNEN DER KRISE: DENN’S ZAHLT ERNEUT CORONA-MITARBEITERPRÄMIEN AUS
MitarbeiterInnen von denn’s Biomarkt wird mit dem Oktober-Gehalt eine Sonderprämie im Rahmen der Corona-Krise überwiesen. Hierbei handelt es sich nach einer ersten Auszahlung in Form von Wertgutscheinen im Frühling sowie einer zweiten im Herbst um eine weitere Maßnahme, die die Einsatzbereitschaft der gegenwärtigen AlltagsheldInnen würdigen soll.
Ein Mehr an Arbeit, sich laufend verändernde Bedingungen und verstärkte Sicherheitsmaßnahmen: Kaum eine Berufsgruppe war seit März so gefordert wie die MitarbeiterInnen im Handel. Dass Handelsangestellte als unsere AlltagsheldInnen der Gegenwart gefeiert werden und ihnen auch bei den aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist deshalb nur logisch.
Bereits während des Lockdowns im vergangenen Frühling erkannte man unternehmensübergreifend sehr rasch die Notwendigkeit, den Handelsangestellten mittels Sonderprämien einen besonderen Dank zu zollen. Auch denn’s Biomarkt händigte im März all seinen MitarbeiterInnen Gutscheine im Wert von 200 Euro[1] aus. „Unsere MitarbeiterInnen opfern sich seit dem Lockdown tagtäglich für das Wohl unserer KundInnen auf und haben unverändert alle Hände voll zu tun. Das wissen wir heute genauso zu schätzen wie zu Beginn der Pandemie“, erklärt Geschäftsführerin Mareike Nossol. Aus diesem Grund entschloss man sich, den Angestellten von denn’s Biomarkt im Herbst eine weitere Gutschrift im Wert von 200 Euro zukommen zu lassen. Als dritte Maßnahme erfolgt nun eine Bargeldauszahlung in der Höhe von 300 Euro die alle MitarbeiterInnen gemeinsam mit dem Oktober-Gehalt überwiesen bekommen. „Nachhaltigkeit hört bei uns nicht bei den Lebensmitteln auf. Nur gemeinsam schaffen wir es durch die Krise, die jeden Einzelnen von uns trifft. Wir bei denn’s Biomarkt freuen uns umso mehr, ein krisenfester Arbeitgeber zu sein und gleichzeitig, unsere Dankbarkeit für die geleistete Arbeit auszudrücken. Wir schätzen die ‚Corona-Prämien‘-Regelung der Regierung sehr, da sie es möglich macht, dass unsere Sonderzahlungen auch ohne Steuerabzug bei unseren MitarbeiterInnen ankommen. So konnten wir sie mit Zuwendungen in einer vorläufigen Gesamthöhe von 700 Euro netto unterstützen“, so Nossol.
[1] Die jeweilige Sonderzahlung versteht sich als Vollzeit-Äquivalent.